(Stand 2017)
Die Firma Gastro JobBox ist beauftragt, dem Auftraggeber Arbeitnehmer aus dem In- oder Ausland zu vermitteln. Die Vermittlung hat die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit unselbständigen
Arbeitern oder Angestellten bzw. von Dienstverhältnissen zwecks Beschäftigung dieser Personen zum Ziel.
Gegenstand des Vertrages ist lediglich die Vermittlung; nicht jedoch der Abschluss von Verträgen im Namen des Auftraggebers.
Die auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem/der Vermittelten zur Anwendung gelangenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder sonstigen Bestimmungen gelten nicht für die
Firma Gastro JobBox insbesondere nicht die Regelungen arbeitsrechtlicher Natur. Eine Vermittlung in einen von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb oder die Vermittlung von streikenden
oder ausgesperrten Dienstnehmern erfolgt nicht.
Die Tätigkeit von Gastro JobBox ist darauf ausgerichtet, den Auftraggeber mit Arbeitssuchenden zusammenzuführen. Die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt jedoch ausschließlich
zwischen dem Auftraggeber und dem/der Arbeitssuchenden.
Die Firma Gastro JobBox wird durch Auftragserteilung mittels dem unterfertigten Originalformular tätig und verpflichtet sich die Personalkartei und die eingehenden Bewerbungen hinsichtlich
der beim Auftraggeber zu besetzenden Stelle zu überprüfen und diesem die erforderlichen Daten zu übermitteln, sofern dem die Bestimmungen des Datenschutzes nicht entgegenstehen.
Der Auftraggeber erstellt zur zweckmäßigen Vermittlungstätigkeit ein möglichst genaues Anforderungsprofil hinsichtlich des gewünschten Mitarbeiters, beschreibt den Arbeitsplatz und erteilt
alle Informationen, die für eine zielführende Vermittlung erforderlich sind.
Eine vorgängig mit dem Auftraggeber vereinbarte einmalige Vermittlungsgebühr wird fällig bei Arbeitsbeginn. Die Firma Gastro JobBox gewährt dem Auftraggeber eine Probezeit von 1 Monat. Die
Rechnungslegung erfolgt bei Arbeitsbeginn.
Sollte der Arbeitnehmer trotz
unterzeichnetem Vertrag die Arbeitsstelle nicht antreten oder abbrechen (ausgenommen sind Krankheit und Unfall), gilt folgende Regelung:
ohne Antreten der
Arbeitsstelle: keine Vermittlungsgebühr
geschuldet
Abbruch bis 30 Tage nach
Arbeitsbeginn: 30 % der Vermittlungsgebühr
Nichtantreten oder ein Abbruch des Arbeitsverhältnisses ist Gastro JobBox umgehend mitzuteilen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Probezeit nicht als arbeitsrechtliche oder gesetzliche Probezeit zu verstehen ist.
Wird ein Kandidat innerhalb von
12 Monaten, nachdem er von Gastro JobBox vorgeschlagen wurde, angestellt, ist die jeweilige Vermittlungsgebühr dann fällig.
Garantie:
Sollte ein von Gastro JobBox vermittelter Arbeitnehmer innerhalb der vereinbarten Probezeit das Dienstverhältnis beenden, garantiert Gastro JobBox einen adäquaten Ersatzkandidaten zu
senden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen; sollte kein geeigneter Ersatzkandidat gefunden werden, erhält der Kunde eine Gutschrift in voller Höhe der geleisteten
Vermittlungsgebühr. Die Gutschrift unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung und ist unbefristet gültig.
Die Weitergabe von Bewerbern an Dritte ist untersagt. Die Firma Gastro JobBox behält sich das Recht vor, seinem Auftraggeber die Vermittlung in Rechnung zu stellen, sofern nachgewiesen werden
kann, dass Unterlagen widerrechtlich an Dritte weitergegeben wurden.
Die Firma Gastro JobBox trifft keinerlei Haftung für die fachliche oder physische Eignung des Vermittelten. Eine Haftung entfällt auch dann, wenn sich der Vermittelte, Tests unterzogen hat
und die daraus resultierenden Ergebnisse dem Auftraggeber mitgeteilt wurden. Ebenso sind Ersatzansprüche, die auf schädigende Handlungen des Vermittelten zurückzuführen sind,
ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat die Firma Gastro JobBox ausdrücklich und für diese nachweisbar auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für den Vermittelten aufmerksam zu machen.
Die Firma Gastro JobBox trifft keinerlei Haftung für das Ausbleiben von Bewerbungen.
Allfällige Änderungen im Zusammenhang mit der Rechtsform bzw. dem Mitarbeiterbestand der Firma Gastro JobBox haben auf die Gültigkeit dieses Vertrages keinerlei Einfluss.
Der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt die Firma Gastro JobBox ausdrücklich, sämtliche über sein Unternehmen bekannt gegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten sowie alle erteilten
Informationen EDV-unterstützt zu verarbeiten und, soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen, an Dritte, insbesondere Behörden und sonstige Institutionen, weiterzugeben.
Der Auftraggeber anerkennt die Angemessenheit des vereinbarten Entgeltes und verzichtet somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) sowie wegen
Irrtums.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von der Firma Gastro JobBox übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen der Bemühungen zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu
verwenden. Sobald dieser Bedarf nicht mehr gegeben ist, sind die bekannt gegebenen Daten beim Auftraggeber zu löschen. Jede sonstige Verarbeitung sowie die Weiterübermittlung der von der
Firma Gastro JobBox bekannt gegebenen Daten ist untersagt.
Der Auftraggeber haftet der Firma Gastro JobBox für Schäden, die infolge der Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere arbeitsrechtlichen Bestimmungen) oder jene des
gegenständlichen Vertrages entstehen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen, die er gegenüber der Firma Gastro JobBox hat, in compensando aufzurechnen.
Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Standort des beauftragten Büros. Für allfällige Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand der Gerichtssprengel
des beauftragten Büros vereinbart. Es kommt ausschließlich das Recht zur Anwendung, dem das beauftragte Büro unterliegt.
Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Der Auftraggeber verzichtet auf die Berufung mündlicher Neben- oder Zusatzabreden.
Die Firma Gastro JobBox haftet nicht für Nachteile, die aus Erfassungsfehlern resultieren.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestandteile und der darin enthaltenen übrigen
Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages und der zu
ersetzenden Bestimmung am ehesten entspricht.
Im Sinne des GlG wendet sich Gastro JobBox gleichermaßen an Damen und Herren.